Bewerbung & Immatrikulation

Beantragung der Bildungsprämie

Unter Fördermöglichkeiten konnten Sie sich bereits über die Bildungsprämie informieren.

 

Bitte beachten Sie, dass für Bildungsgutscheine spezielle formale Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Hierzu informieren Sie sich bitte unter: http://www.bildungspraemie.info/de/101.php

 

Wichtige Hinweise zur Beantragung der Bildungsprämie:

 

A) Ein Bildungsgutschein kann nur für das erste Fachsemester beantragt werden.

 

B) Es werden einmalig maximal 500,00 € der Kursgebühren erstattet.

 

C) Nach Beantragung ist der Bildungsgutschein (auch Prämiengutschein genannt) drei Monate gültig.

 

D) Der Prämiengutschein muss im Original beim FSI eingereicht werden.

 

Nachstehend haben wir den korrekten zeitlichen Ablauf von der Beantragung eines Bildungsgutscheines bis hin zum Antrag auf Erstattung am Fernstudieninstitut skizziert:

 

1. Beantragung eines Bildungsgutscheines

Die Beantragung eines Bildungsgutscheines ist der Online-Bewerbung vorgeschaltet. Dieses bedeutet konkret, dass Sie den Bildungsgutschein beantragen, bevor Sie sich mittels der Online-Bewerbung zum Studium am FSI anmelden (sog. verbindliches Anmeldedatum).

 

2. Ihre Bewerbung

Nachdem Sie den Bildungsgutschein beantragt haben, füllen Sie Ihre Online-Bewerbung aus und übersenden uns Ihre postalischen Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Bildungsgutschein. Dieser ist beim FSI im Original einzureichen. Bei erfolgreicher Immatrikulation wird der Bildungsgutschein in Höhe von 500 € mit dem zu zahlenden Betrag verrechnet.

 

3. Einreichen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das FSI reicht Ihren Bildungsgutschein nach erfolgreicher Immatrikulation beim BMBF ein. Dort wird der Antrag des FSI auf Erstattung geprüft. Dies kann bis zu einem Jahr dauern.

 

4. Vorbehalt der Rückforderung

Sollte das Datum der Beantragung zeitlich nicht vor dem Datum der Online-Anmeldung liegen, wird die Erstattung des Bildungsgutscheines vom BMBF abgelehnt. Sofern Sie dies zu verantworten haben, behalten wir uns vor, die durch das FSI bereits erstatteten Kosten von Ihnen zurückzufordern. Bitte halten Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse an den oben skizzierten Ablauf, um Unstimmigkeiten und Rückforderungsansprüche von vornherein zu verhindern.